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Wann ist ein Weg öffentlich?

Sofern er im Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen wurde, dann definitiv. Es gibt jedoch Wege die nicht im Bestandsverzeichnis stehen, aber trotzdem öffentlich sein können. Entscheidend ist der Stichtag 16.02.1993. War der Weg an diesem Tag der Öffentlichkeit zugänglich, ist der Weg öffentlich gewidmet.

Was bedeutet Widmungsfiktion bzw. Widmung kraft Gesetz?

Ein Weg der öffentlich ist aber nicht im Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen wurde ist kraft Gesetz (§ 53 SächsStrG) gewidmet. Es bedarf keines separaten Widmungsverfahrens.

Was bedeutet negative Publizität des Straßenbestandsverzeichnisses?

Die negative Publizität tritt am 01.01.2023 ein. Danach sind alle Wege die NICHT im Straßenbestandsverzeichnis stehen auch NICHT öffentlich. Bis 31.12.2022 können Wege auch öffentlich sein, die nicht im Straßenbestandsverzeichnis stehen.

Welche Indizien sprechen für einen öffentlichen Weg kraft Gesetz?

Wenn zum Stichtag 21.01.1993 folgend Kriterien vorlagen, könnte der Weg öffentlich sein: überörtlicher Wanderweg eingetragen in Wanderkarten; mehrere Grundstücke sind nur über den Weg zu erreichen; Beschilderungen; Nutzung durch Fahrradfahrer, Wanderer, Spaziergänger; ausgebauter Weg mit Beton, Asphalt oder Schotter. Siehe hierzu auch Menü Recht.

Bis wann kann man die Gemeinden auffordern, öffentliche Wege ins Bestandsverzeichnis einzutragen?

Gem. § 54 Abs. 3 S. 2 SächsStrG bis 31.12.2020

Wer kann die Gemeinden auffordern, dass Wege ins Bestandsverzeichnis aufgenommen werden?

Gem. § 54 Abs. 3 S. 2 SächsStrG wer ein berechtigtes Interesse hat. Die Gesetzesbegründung beschreibt hierzu: "Zum „berechtigten Interesse“ im neuen Absatz 3 Satz 2: Damit sind beispielsweise Anlieger oder Hinterlieger gemeint. Notwendig ist ein konkretes und gesteigertes Interesse, das über ein Jedermann-Interesse hinausgeht." Aus unserer Sicht ist die Begründung haltlos, denn öffentliche Wege dienen der Öffentlichkeit und zur Öffentlichkeit gehört grundsätzlich Jedermann. Es lässt sich für niemanden derzeit abschätzen, wann er welche Wege tatsächlich nutzen will bzw. muss. Dennoch dürfen die Anträge nicht rechtsmissbräuchlich verwendet werden, nur um den Gemeindebediensteten Arbeit zu machen. Anträge über unseren Verein, mit dem Rückhalt unserer Mitglieder, hat mehr Gewicht als Einzelanträge. Wir prüfen vor der Antragstellung, gemeinsam mit den jeweiligen direkt betroffenen Mitgliedern, ob für die gemeldeten Wege Anträge gestellt werden.

Sind Forstwege/Waldwege öffentliche Wege?

Wenn diese nicht im Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen sind, sind es Privatwege. Waldwege sind gem. § 21 SächsWaldG nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet und dienen vordergründig der Waldbewirtschaftung. Die Forstbehörden können für eine geordnete Waldbewirtschaftung Entscheidungen zu Waldweg treffen. Der Grundstückseigentümer hat üblicherweise Anspruch auf Geldentschädigungen, wenn der Waldweg von anderen Grundstückseigentümer genutzt wird (vgl. § 26 SächsWaldG).

Was sind Waldwege im Erholungswald?

Hat die Forstbehörde gem. § 31 SächsWaldG einen Wald durch Rechtsverordnung zum Erholungswald angehoben, kann der Waldeigentümer verpflichtet werden Waldwege zu dulden, die die Allgemeinheit nutzen darf. Sie bleiben weiterhin Privatwege.

Welchen Status haben Reitwege?

Diese können gem. § 12 SächsWaldG i.V.m. ReitwegeVO festgelegt werden. Sie bleiben Privatwege, der Grundstückseigentümer muss sie dulden und kann gegen den Freistaat Entschädigungsansprüche stellen (vgl. § 5 ReitwegeVO)

Was bedeutet Widmung?

Gem. der Legaldefinition gem. § 6 SächsStrG ist es eine Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) der bestimmte Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zugewiesen bekommen.

Was sind Straßenklassen?

Mit der Widmung gem. § 6 SächsStrg muss die Straße nach seiner Verkehrsbedeutung einer Straßenklasse zugewiesen werden. Die unterschiedlichen Straßenklassen stehen in § 3 SächsStrG.

Darf jeder öffentliche Weg unbeschränkt genutzt werden?

Nein. Die sonstigen öffentlichen Wege unterliegen Beschränkungen, die bei der Widmung festgelegt werden. Nach außen sichtbar durch eine Verkehrsschilder, die durch eine verkehrsrechtliche Anordnung festgelegt wird.

Welche Rechte habe ich wenn auf meinem Grundstück ein öffentlicher Weg verläuft?

Sie können die Gemeinde gem. § 13 SächsStrG auffordern den Weg herauszumessen und zu erwerben. Der Grunderwerb kann sich nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz richten. Als Alternative könnten Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz in Frage kommen. Die Gemeinde könnte freies Land als Tauschland zur Verfügung stellen. Siehe hierzu www.flurbereinigung.org

Darf ich einen Weg, der sich auf meinem Grundstück befindet, sperren?

Wenn es sich um einen Privatweg handelt, können Sie damit tun und lassen was Sie wollen, sofern Sie nicht gegen andere Gesetze oder Rechtsverordnungen verstoßen. Handelt es sich um einen öffentlichen Weg, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftaten (§ 315b StGB).

Was ändert sich am 01.01.2023?

Alle Wege die im Straßenbestandsverzeichnis aufgeführt sind, sind öffentlich. Alle Wege die nicht im Straßenbestandsverzeichnis stehen, sind Privatwege.

Wer ist für den öffentliche Weg zuständig?

Der Träger der Straßenbaulast der jeweiligen Straßenklassen (§ 3 SächsStrG) wird in § 44 SächsStrG geregelt. Für die Wege, für die sich der Verein "Sachsens Wege" einsetzt, ist dies üblicherweise die Gemeinde. Die Gemeinden können die Aufgaben vertraglich an Dritte übergeben.

Welchen Anspruch hat die Öffentlichkeit an der Unterhaltung/Instandsetzung öffentlicher Wege?

Der Umfang der Straßenbaulast und die Pflichten des Straßenbaulastträgers sind in § 9 SächsStrG geregelt. Vereinfacht ausgedrückt, je höher die Straßenklasse, desto gefahrenloser muss die Straße ausgebaut sein.

Welche Möglichkeiten haben die Gemeinden die eigenen Kosten für die Straßenunterhaltung zu senken?

Durch Fördermittel, durch Straßenausbaubeitragssatzungen gem. § 26 SächsKAG oder durch Wasser- und Bodenverbände gem. Wasserverbandsgesetz (WVG).

Wie wird ein öffentlicher Weg ein Privatweg?

Egal ob im Straßenbestandsverzeichnis aufgenommene oder kraft Gesetz ein öffentlicher Weg (bis 31.12.2022), bedarf es der straßenrechtlichen Einziehung des Weges gem. § 8 SächsStrG.

Muss sich das Grundstück, wo ein öffentlicher Weg verläuft, im Eigentum der Gemeinde befinden?

Nein.

Ist ein Weg öffentlich, der im Straßenbestandsverzeichnis steht, aber die Flurstücksnummer nicht im aufgeführt ist?

Entscheidend für die Öffentlichkeit ist, wenn der Anfangs- und Endpunkt gem. § 6 StraVerzVO genau beschrieben ist. Fehlt in Spalte 2 Nr. 2 eine Flurstücksnummer oder wurde eine falsche Flurstücksnummer angegeben, ist der Weg dennoch in diesem Bereich öffentlich gewidmet.

Reicht das allgemeine Betretungsrecht für die Benutzung der Wegen nicht aus?

In Deutschland wird das Eigentum gem. Art. 14 Grundgesetz eingeschränkt und allgemeine Betretungsrechte gelten. Unter anderen sind die Betretungsrechte verankert in § 59 Bundesnaturschutzgesetz (§ 27 Sächsisches Naturschutzgesetz) und § 14 Bundeswaldgesetz (§ 11 Sächsisches Waldgesetz). Die Betretungsrechte geben dem Grundstückseigentümer aber keine Verpflichtung die Wege instand zu halten oder dauerhaft vorzuhalten. Weiterhin kann der Grundstückseigentümer die Benutzung auch einschränken oder behindern. Das allgemeine Betretungsrecht kann ausreichen, aber insbesondere für Radfahrer, Landwirte und Forstwirte reicht das Betretungsrecht nicht aus bzw. gilt überhaupt nicht. Aber auch Wanderer und Spaziergänger stellen an Wege höherer Ausbauansprüche.