Sachsens öffentliche Wege sind in Gefahr!

 

Alle übergeleiteten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze verlieren zum 1. Januar 2023 ihren Status als öffentliche Straße, wenn sie nicht in die Bestandsverzeichnisse bei den Städten und Gemeinden eingetragen sind.

Dies sieht eine im Jahr 2019 erfolgte Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor. Öffentliche Wege, die derzeit von der Land- und Forstwirtschaft, von Radfahrern, Wanderern, Reitern, Spaziergängern usw. genutzt werden, könnten ab 2023 Privatwege werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze bis zum Stichtag tatsächlich eingetragen sind.

 

Sie können unsere Ziele unterstützen...!

 

…als Wegebenutzer - völlig gleich welcher Art

  • Nehmen Sie Einsicht in das Bestandsverzeichnis bei der Stadt bzw. Gemeinde. Prüfen Sie, ob alle öffentlichen Wege eingetragen sind. Schauen Sie sich insbesondere die sonstigen Wege an, z.B. öffentliche Feld- und Waldwege, Wanderwege, Radwege, Kirch-, Schul- und sonstige Verbindungswege. Wir empfehlen, das gesamte Gemeindegebiet und gegebenenfalls auch darüber hinaus zu prüfen (Nachbargemeinden).
  • Fehlen Eintragungen? Melden Sie diese unbedingt Ihrer Stadt/Gemeinde! Sie können hierfür unser Formular (PDF/Docx) nutzen
  • Und informieren Sie möglichst auch uns. Mit Ihren Meldungen verbessern Sie unsere Sachsenkarte.
  • Sie können uns gern das Bestandsverzeichnis Ihrer Gemeinde (Übersichtsplan) zusenden.
  • Registrieren Sie sich kostenlos und unverbindlich als Unterstützer/Mitglied im Verein. Sie bekommen mehr Informationen (Nachlese Blogeinträge/Newsletter), können bei Interesse mitgestalten und sorgen mit Ihrer Unterstützerstimme, dass wir stetig mehr Gehör finden. Einfache Benutzerregistrierung oder Mitteilung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Machen Sie möglichst viele Personen auf das Thema aufmerksam! Einzelpersonen, Vereine, Gemeindevertreter, Ortschafts- und Gemeinde-/Stadträte, Politiker, Betriebe usw.

 

… als aktiver Unterstützer

 

Wir suchen stets Unterstützer in ganz Sachsen, die sich proaktiv um bestimmte Gemeinde oder Regionen kümmern wollen. Bitte melden Sie sich bei uns!

 

… als Stadt oder Gemeinde

  • Bitte nutzen Sie diese letztmalige einfache Möglichkeit einer Eintragung über § 53 SächsStrG, um öffentliche Wege zu sichern.
  • Bitte stellen Sie nach Möglichkeit Ihr Bestandsverzeichnis zur öffentlichen Einsicht zur Verfügung.
  • Bitte informieren Sie Ihre Bürgerschaft nochmals umfassend zu diesem Thema. Beraten Sie sich mit wichtigen Akteuren vor Ort. Das Thema wäre es auf jeden Fall wert, im Stadt- bzw. Gemeinderat besprochen zu werden.
  • Bei Interesse nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Wir können gemeindeübergreifende Arbeitskreise mit wichtigen örtlichen Akteuren initiieren.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Flyern (für Bürger und für Städte/Gemeinden) und in den Rubriken PresseRecht und FAQ. Schauen Sie auch auf unserem YouTube Kanal vorbei.