Im Amtsblatt 10/2022 (Link) konnte man lesen, dass 3 Kilometer öffentliche Wege ins Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Ein ganz kleiner Erfolg, denn es fehlen immer noch mehrere hundert Kilometer im Bestandsverzeichnis der Stadt Chemnitz. Es sind nur noch 8 Monate Zeit. Auch andere Städte und Gemeinden arbeiten und veröffentlichen. In ganz Sachsen herrschen aber unterschiedlichste Auffassungen zu den öffentlichen Wegen. Wenn die Gemeinde A einen Weg als öffentlich ansieht, heißt das noch lange nicht, dass die Gemeinde B die gleiche Rechtsauffassung für einen identischen Weg hat. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in vielen Urteilen Indizien ausgearbeitet, wann ein Weg öffentlich ist. EINFACH DIE URTEILE LESEN, ANWENDEN UND NICHT IGNORIEREN! Neben den Informationen auf dieser Homepage haben wir auf unserem YouTube Kanal (Link) viele Erklärvideos veröffentlicht.