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Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverordnung vom 22. August 1974


Auf Grund des § 27 der Verordnung vorn 22. August 1974 über die öffentlichen Straßen 7 Straßenverordnung 7 (GBl. I Nr. 57 S. 515) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und den Vorsitzenden der Rate der Bezirke folgendes bestimmt:


Zu § 3 der Strafienverordnung:

§ 1

(1) Zu den betrieblich-öffentlichen Straßen gehören in der Regel

  • ZufahrtsstraBen, die zu Objekten der Staatsorgane, der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften oder Einrichtungen usw. ffihren, z. B. WerkzufahrtsstraBen oder Wege und Platze fiir die Warenanlieferung und den Abtransport von Leergut bei Handelseinrichtungen,
  • Forstwege, die überwiegend der Erschließung der Forstgebiete, der Abfuhr forstwirtschaftlicher Produkte, der Zufahrt zu forstwirtschaftlichen Objekten oder Flachen dienen
  • landwirtschaftliche Wege, die fiberwiegend landwirtschaftliche Nutzflfichen erschlieBen, die landwirtschaftliche Produktion ermfiglichen sowie die Zufahrt zu landwirtschaftlichen Flachen und Objekten sichern,
  • Parkplatze, deren Benutzung fiberwiegend einem begrenzten Personenkreis Vorbehalten ist und die auBerhalb der StraBenbegrenzungslinien liegen, z. B. Parkpléitze fiir Hottels, Betriebe, Einrichtungen,
  • Wendeschleifen oder Abfahrplatze der Linien des Kraftomnibusverkehrs, die gleichzeitig (iffentliche Haltestellen sind.

(2) Nicht zu den 6ffentlichen StraBen gehfiren grundsatzlich

  • WerkstraBen,
  • Wendeschleifen oder Abfahrplatze der Linien des Kraftomnibusverkehrs, die keine effentlichen Haltestellen sind.


Zu § 6 der Strafienverordnung:


§ 2

(1) Ortsdurchfahrt ist der innerhalb einer geschlossenen Ortslage liegende Abschnitt einer Fernverkehrs- oder Bezirks-
straBe. Zur Ortsdurchfahrt gehéren alle Bestandteile der öffentlichen StraBen.

(2) Geschlossene Ortslage ist der in geschlossener oder offener Bauweise an der effentlichen StraBe liegende Teil einer Stadt oder Gemeinde. Einzelne unbebaute Flachen sowie eine einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.


§3
Bestandteile der (iffentlichen StraBen sind

  • 7 der StraBenkfirper,
  • 7 die im Zuge der 6ffentlichen StraBen Tunnel und Durchlasse, liegenden Brficken,
  • die Nebenanlagen,
  • der fiber den 6ffentlichen StraBen befindliche Luftraum
  • bis zu einer die ungestfirte 6ffentliche Nutzung sichernden Héhe,

der von den öffentlichen Straßen bedeckte bzw zwischen den Straßen begrenzungslinien liegende Grund und Boden und

die lichtsignalanlagen Verkehrszeichen leiteinrichtungen sowie weiteres Zubehör

 

Paragraph 4

der straßenkörper ist der einheitliche Baukörper zwischen den Straßen begrenzungslinien und besteht aus dem erdkörper den verkehrsflächen einschließlich ihrer befestigungen (Fahrrad gebern und sommerweg) dem leid comma Seiten, Rand comma tren comma Mittel und frei Streifen comma den fahrbahnflächen der haltebuchten des omnibusverkehrs und den nebenanlagen.

 

der erdkörper ist der Teil des straßenkörpers Komma der zwischen den Straßen begrenzungslinien liegt und allein oder zusammen mit anderen Anlagen der Standfestigkeit der Straße dient .

 

die Fahrbahn ist der Teil der straßenverkehrsanlage der durch eine entsprechende Befestigung zur Aufnahme des fahrzeugverkehrs bestimmt ist innerhalb des straßenkörpers liegen der Rat Bahnen und außerhalb des straßenkörpers oder ohne Zusammenhang mit einer Fahrbahn verlaufende Radwege sind ausschließlich zur Aufnahme des Verkehrs mit fahrrädern bestimmt G Bahnen und Gehwege dienen ausschließlich den fußgängerverkehr .

 

randstreifen ist der Teil des straßenkörpers der außerhalb der Fahrbahn sowie der leit und Seitenstreifen liegt und der Aufnahme von Verkehrszeichen und verkehrsleiteinrichtungen so wie bei Verkehr mäßig untergeordneten öffentlichen Straßen zur Aufnahme von Straßen gehölzen dient

 

freistreifen ist ein 0,50 Meter breiter meist unbefestigten Gelände Streifen der außerhalb des äußeren randes der nebenanlagen liegt seine breite kann erweitert werden wenn es die Sicherheit des Verkehrs und die Standfestigkeit des straßenkörpers erforderlich machen der äußere Rand des freistreifens bzw die G Bahn außenkante bilden die Straßen begrenzungslinie

 

Paragraph 5

 

Straßen Brücken und Straßen durchlässe sind Bauwerke zur Überführung von öffentlichen Straßen über andere verkehrsanlagen , Gewässer, Täler oder sonstige natürliche und künstliche Hindernisse

 

überführungsbauwerke mit einer lichten weite bis zu 1,99 Meter richtig rechtwinklig zwischen den widerlagern gemessen werden als durch Lesser solche mit einer lichten weite von 2,0 Metern und darüber als Brücken bezeichnet

 

Tunnel sind Bauwerke zur unterirdischen Führung von öffentlichen Straßen durch natürliche und künstliche Hindernisse

 

Paragraph 6

 

nebenanlagen sind alle Anlagen innerhalb der Straßen begrenzungslinien die für die Standfestigkeit des straßenkörpers erforderlich sind zum Beispiel böschungen stützmauern

die die Entwässerung des straßenkörpers gewährleisten Dazu gehören straßengräben sofern diese keine örtlichen wasserläufe sind straßeneinläufe anschlussleitungen von Straßen einläufen zum abwasserkanal Schnitt geringen niederschlagswasser ableitungen von verkehrsbauwerken und die sonstigen entwässerungseinrichtungen der straßenverkehrsanlagen Ortsentwässerungsanlagen die den Bereich der Wasserwirtschaft oder anderen rechtsträgern zugeordnet sind gehören nicht zu den nebenanlagen

 

(2) straßengräben sind Teile der Straßen entwässerungseinrichtungen und dienen zur Aufnahme des Straßen oberflächenwassers und zur trockenhaltung des straßenkörpers. Sie sind von den anliegenden Grundstücken durch freistreifen getrennt.

 

Paragraph 7

 

  • Zubehör sind Einrichtungen für den reibungslosen verkehrsablauf, die Verkehrssicherheit sowie den Schutz der Verkehrsteilnehmer und Anlieger. Dazu gehören Straßen beleuchtungs und lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen und verkehrsleiteinrichtungen comma Geländer und Ketten Absperrungen sowie stationäre Regler Proteste und in der Regel Straßen Gehölze die der Verkehrssicherheit und der verkehrslenkung und Organisation dienen . Geländer und Ketten Absperrungen sind verkehrsleit Einrichtungen des fußgängerverkehrs.
  • Straßengehölze sind Obst und wildbäume, Sträucher und Hecken Komma die auf dem Rand oder freistreifen als leiteinrichtungen für die Straßenverkehr ja auf dem mittelstreifen auch als blendschutz dienen.

 

Paragraph 8

 

  • straßengräben als nebenanlagen der öffentlichen Straße sind kleine Gewässer im Sinne des wassergesetzes Punkt sie sind grundsätzlich vom rechtsträger oder Eigentümer der öffentlichen Straße instand zu halten.
  • Ist die Einleitung zusammengefasster Tränen und niederschlagswasser im Interesse der allen liegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen in Ausnahmefällen notwendig und dient der Straßengraben überwiegend diesen Zwecken ist der Straßengraben als örtlicher wasserlauf nachdem wasserrechtlichen Bestimmungen instand zu halten.

 

Zu Paragraph 13 des strassenverordnung:

 

Paragraph 9

 

  • sondernutzung ist das aufstellen, anbringen Komma der Einbau, bestand oder die Instandhaltung von gebäuden oder baulichen Anlagen auf Komma in Komma unter und über öffentlichen Straßen.
  • Als sondernutzung zählt auch
    • Das anlegen und instandhalten von grundstücks ein und ausfahrten
    • Die Lagerung von Material und gegenständen auf dem straßenkörper,
    • das anpflanzen von Straßen gehölzen, soweit dafür nicht die rechtsträger oder Eigentümer der öffentlichen Straßen verantwortlich sind,
    • die zusammengefaßte Einleitung von rheinwasser in die Straßen entwässerungsanlage,
    • die Durchführung von schwerlast und großraumtransporten.
  • Veranstaltungen comma bei denen infolge der Teilnehmerzahl oder infolge hoher fahrgeschwindigkeiten die öffentlichen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden Komma sind ebenfalls sondernutzung.
  • Als sondernutzung gelten weiterhin das über die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hinausgehende fahren und parken durch Kraftfahrzeuge auf gehbahnen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Fahrzeuge der Straßenreinigung Komma der versorgungsinstitutionen oder der Anlieger handelt sowie vorbehalts Parkflächen auf öffentlichen Straßen.
  • Die Nutzung der straßengräben durch Dritte übersteigt die öffentliche Nutzung und ist sondernutzung.

 

Paragraph 10

Gebäude oder bauliche Anlagen auf Komma in Komma unter und über öffentlichen Straßen gemäß Paragraph 9 Absatz 1 sind insbesondere

  • gleisanlagen,
  • haltestelleneinrichtungen und rufanlagen,
  • rast und werbeelemente comma
  • baustelleneinrichtungen comma
  • gerüste comma
  • fahnenmast hülsen comma
  • jede Art von baulichen Anlagen Komma zum Beispiel freilichtbühnen, freisitze von gastronomischen Einrichtungen, Stände für Handels und werbezwecke, kioske comma Verkaufs und Wohnwagen, Zelte,
  • überspannungen durch Seile, Leitungen, Rohre und Brücken comma
  • springbrunnen, blumenschalen und sonstige zeitweilige dekorative Elemente,
  • Rohrleitungen, erdkabel, kabelkanäle, freileitungen, Kollektoren sowie die erforderlichen Bauwerke.

 

Paragraph 11

 

  • die Bepflanzung der nebenanlagen der öffentlichen Straßen sowie die Bewirtschaftung des Straßen Gehölze haben unter den gesichtspunkten der Gewährleistung der Verkehrssicherheit comma der Einhaltung des lichtraumprofils und der Instandhaltung der öffentlichen Straßen zu erfolgen.
  • Straßengehölze sind so anzupflanzen Komma dass die industriemäßige pflanzenproduktion auf den landwirtschaftlichen nutzflächen nicht beeinträchtigtwird.es sind vorrangig Gruppen pflanzungen vorzunehmen.

 

Paragraph 12

 

der Antrag auf Zustimmung bzw Genehmigung zur sondernutzung ist grundsätzlich vom Veranlasser zu stellen bei gebäuden oder baulichen Anlagen kann der Antrag vom künftigen rechtsträger oder Eigentümer des gebäudes oder der baulichen Anlage, vom projektanten oder ausführenden Betrieb gestellt werden Punkt in diesem Fall sind die mit der sondernutzung verbundenen Bedingungen oder Auflagen vom künftigen rechtsträger oder Eigentümer einzuhalten.

 

Paragraph 13

 

bei der Erteilung der Genehmigung bzw Zustimmung sind die Bedingungen oder Auflagen für die sondernutzung vorrangig auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und den bestand der straßenverkehrsanlagen zu richten.es ist vor allem zu sichern dass der straßenkörper nach erfolgter aufgrabung wieder fachgerecht hergestellt wird.

 

Zu Paragraph 14 der strassenverordnung

 

Paragraph 14

 

  • die Feststellung, ob eine öffentliche Straße über das verkehrsübliche Maß hinaus verunreinigt wurde, hängt vor allem ab von
    • dem Grad der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit,
    • der verkehrsfunktion und verkehrsbedeutung der jeweiligen öffentlichen Straße,
    • den örtlichen verhältnissen (zum Beispiel Industrie oder landwirtschaftsgebiete),
    • den jahreszeiten.
  • kommt es zu Streitigkeiten darüber, ob eine öffentliche Straße über das verkehrsübliche Maß hinaus verunreinigt wurde entscheiden die zuständigen staatsorgane im Einvernehmen mit der deutschen volkspolizei endgültig Punkt die Verursacher von Verunreinigungen sind vor der Entscheidung zu hören.

 

Paragraph 15

 

Abwässer sind alle ungeklärten besser Komma die in der Industrie Komma der Landwirtschaft, von Haushalten usw anfallen.

 

Zu Paragraph 15. strassenverordnung

 

Paragraph 16

 

Einschränkungen oder Aufhebung der öffentlichen Nutzung haben auf die Einteilung in strassenklassen gemäß Paragraph 3 Absatz 2 der straßenverordnung keinen Einfluß.

 

zu Paragraph 16 der strassenverordnung

 

Paragraph 17

 

  • die Zustimmung zur Errichtung von gebäuden oder baulichen Anlagen gilt als erteilt Komma wenn der rechtsträger der öffentlichen Straße bereits im Standort bestätigungs und Standort Genehmigungsverfahren dem Standort zugestimmt hat. Die Vorschriften über sondernutzungen werden hierdurch nicht berührt
  • außerhalb der ortslage ist die Zustimmung nicht erforderlich wenn das Gebäude oder die bauliche Anlage in einem Abstand von mehr als 100 Metern vom äußeren Fahrbahnrand errichtet werden soll und keine direkten Zufahrten zur öffentlichen Straße angelegt werden oder keine sonstigen Einflüsse durch überschreiten der öffentlichen Nutzung auftreten.

 

Paragraph 18

 

meliorationsanlagen der sozialistischen Landwirtschaft gelten nicht als bauliche Anlage im Sinne der straßenverordnung.

 

Zu Paragraph 17 der strassenverordnung:

 

Paragraph 19

 

Bahnen im Sinne der straßenverordnung sind die gleisanlagen der

  • deutschen reichsbahn,
  • Bahnen Komma die der staatlichen bahnaufsicht unterliegen,
  • werkbahnen comma

unabhängig von ihrer jeweiligen spurweite.

 

Paragraph 20

 

  • zur kreuzungsanlage an höhengleichen Kreuzungen gehören
    • Bahnanlagen comma
    • Straßenverkehrsanlagen,
    • sichtflächen.
  • Zu den bahnanlagen gehören
    • das gleichermaßen dem Verkehr der Bahn und dem Straßenverkehr dienende kreuzungsstück, dessen Begrenzung in einem Abstand von 2 Meter von der äußersten Schiene verläuft Punkt bei nicht rechtwinkligen Kreuzungen verläuft die Begrenzung rechtwinklig zur straßenachse Punkt das abstandsmaß 2 Metern ist entlang der Straßen kannte ein zu messen Komma an der ist der kleinere Wert ist Punkt bei schmalspurbahnen beträgt das entsprechend Abstand Maß ein Meter.
    • Schrankenanlagen,
    • warnkreuz gemäß Straßenverkehrsordnung,
    • halt lichtanlagen,
    • andere Komma der Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs dienen der Zeichen und Einrichtungen der Bahn.
  • Zu den straßenverkehrsanlagen gehören
    • wann Zeichen und parken (außer warnkreuzen klammerzu gemäß Straßenverkehrsordnung, Warnzeichen und barken (außer warnkreuzen) gemäß Straßenverkehrsordnung ,
    • andere Verkehrszeichen und leiteinrichtungen einschließlich fahrbahnmarkierungen gemäß Straßenverkehrsordnung,
    • sonstige Komma der Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs dienenden straßeneinrichtungen.
  • Sichtflächen sind solche Flächen die zur Gewährleistung der sichtverhältnisse an höhengleichen Kreuzungen gemäß den Rechtsvorschriften herzustellen und ständig freizuhalten sind Punkt rechtsträger, Eigentümer und Nutzer der Grundstücke oder grundstücksteile Komma die von der sichtfläche erfasst werden Komma sind für die Herstellung und ständige Erhaltung des geforderten zustands jeweils auf ihrem Grundstück oder grundstücksteil verantwortlich Punkt sie haben gemäß Paragraph 18 der strassenverordnung Anspruch auf finanziellen Ausgleich eingetretener Nachteile.

 

Paragraph 21

 

vorhandene Kreuzungen Komma die erweitert oder wiederhergestellt werden, gelten nicht als neu zu errichtende Kreuzungen im Sinne des Paragraphen 17 Absatz 1 der strassenverordnung Punkt die Bestimmungen des Paragraphen 17 Absatz 2 der Straßen Verordnung über die Reduzierung höhengleicher Kreuzungen sind zu berücksichtigen.

 

Paragraph 22

 

  • neu zu errichten der Kreuzungen von
    • Bahnen mit Autobahnen, fernverkehrs oder bezirksstraßen,
    • Hauptbahnhof der deutschen reichsbahn mit öffentlichen Straßen Komma die ausnahmsweise nicht als Kreuzung in 2 Ebenen ausgeführt werden können Komma sind antrags und zustimmungspflichtig.
  • Der Antrag ist vom Investitions Auftraggeber in der Phase der investitionsvorbereitungen beim Minister Verkehr verkehrswesen einzureichen. Dem Antrag sind die zustimmungen des vorsitzenden des Rates des bezirkes sowie des Chefs der bezirksbehörde der deutschen volkspolizei und des Präsidenten der reichsbahndirektion beizufügen.
  • Der Minister für verkehrswesen entscheidet im Einvernehmen mit dem Minister des inneren und dem Chef der deutschen volkspolizei anhand folgender Unterlagen und Angaben:
    • Lage und übersichtsplan comma
    • verkehrstechnische Notwendigkeit,
    • vorgesehene sicherungstechnische Maßnahmen comma
    • künftige verkehrsbelegung der Kreuzung,
    • investitionsaufwand im Verhältnis zur Kreuzung in 2 Ebenen und variantenvergleiche unter Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten,
    • Bedarf an Flächen aus dem landwirtschaftlichen bodenfonds für die vorgesehene Maßnahme sowie im Verhältnis zur Kreuzung in 2 Ebenen,
    • Stellungnahme des leiters des zuständigen volkspolizei kreisamtes

G Entscheidung ist endgültig.

 

Paragraph 23

 

  • den örtlichen verhältnissen entsprechend sind
    • höhengleiche Kreuzungen mit geringem Verkehrsaufkommen ersatzlos aufzuheben,
    • höhengleiche Kreuzungen die wegen des verkehrsaufkommens oder unzumutbarer Umwege für die Verkehrsteilnehmer nicht ersatzlos aufgehoben werden können, durch technisch organisatorische Maßnahmen zu reduzieren Punkt zu diesen technisch organisatorischen Maßnahmen gehören zum Beispiel Zusammenlegung mehrerer Kreuzungen, heranführung einer öffentlichen Straße an eine bestehende über oder Unterführung oder an eine in der Nähe verbleibende höhengleiche Kreuzung comma Verlegung von Bushaltestellen, flächenaustausch im Bereich der sozialistischen Landwirtschaft.
  • Die Umgestaltung einer höhengleichen Kreuzung in eine Kreuzung in 2 Ebenen ist nur vorzunehmen wenn das Verkehrsaufkommen festgelegt die Umgestaltung einer höhengleichen Kreuzung in eine Kreuzung in 2 Ebenen ist nur vorzunehmen Komma wenn das Verkehrsaufkommen festgelegte Grenzen übersteigt oder der ökonomische Vergleich zugunsten der Kreuzung in 2 Ebenen ausfällt.
  • Als unzumutbare Umwege gelten in der Regel mehr als
    • 4 Kilometer für Kraftfahrzeuge
    • 3 Kilometer für Radfahrer
    • ein Kilometer für Fußgänger comma


sofern diese Umwege von dem überwiegenden Teil der ständigen Benutzer der höhengleichen Kreuzung öfter als zweimal oder zu bestimmten Jahreszeiten mehrmals täglich zurückzulegen sind.

 

Paragraph 24

 

  • die rechtsträger oder Eigentümer der Bahnen und der öffentlichen Straßen sind verpflichtet über die Durchführung der bestätigten reduzierungs Vorhaben Vereinbarungen abzuschließen Komma die insbesondere festlegungen enthalten sollen über
    • den für die Vorbereitung und Durchführung der ausgewählten Maßnahmen Verantwortlichen comma
    • die Bereitstellung materieller und finanzieller fondsfür Straßen, Wege und fußgängerbrücken im Zuge betrieblich öffentlicher Straßen über Bahnen
    • die gegebenenfalls notwendige Bereitstellung von arbeitskräften und fahrzeugen insbesondere bei der Aufhebung höhengleicher Kreuzungen im Bereich der sozialistischen Landwirtschaft.
  • Sie haben die im Zusammenhang mit den reduzierungs wo haben stehen den Maßnahmen mit den örtlichen staatsorganen, betrieben, Genossenschaften sowie den Organen der nationalen Front zu beraten und der Bevölkerung zu erläutern.
  • Können sich die Partner über die Gestaltung beziehungsweise über den Abschluss einer Vereinbarung nicht einigen ist bei Maßnahme die im Bereich
    • der Straßen Komma die ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienen, durchgeführt werden sollen Komma der Beschluss des Rates des bezirkes comma
    • der betrieblich öffentlichen Straßen durchgeführt werden sollen comma durch Beschluss des Rates des kreises

 

endgültig zu entscheiden.

 

Paragraph 25

 

fachlich zuständige rechtsträger oder Eigentümer gemäß Paragraph 17 Absatz 3 der strassenverordnung ist für

  • Brücken über öffentliche Straßen Brücken über öffentliche Straßen im Zuge des Strecken der deutschen bar reichsbahn und fußgängertunnel unter Strecken der deutschen reichsbahn die deutsche reichsbahn
  • Brücken über öffentliche Straßen im Zuge von Strecken der Anschluss und werkbahnen und fußgängertunnel unter Strecken der Anschluss und werkbahnen der jeweilige rechtsträger oder Eigentümer der Bahn
  • Brücken über öffentliche Straßen im Zuge von bezirks geleiteten oder Kommunal verwalteten Bahnen der jeweilige rechtsträger oder Eigentümer der Bahn,
  • Straßen, Wege und fußgängerbrücken im Zuge von Straßen die ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienen über Bahnen der jeweilige rechtsträger diese Straße,
  • Straßen, Wege und fußgängerbrücken im Zuge betrieblich öffentliche Straßen oder Bahnen der jeweilige rechtsträger oder Eigentümer dieser Straße,
  • straßenbauarbeiten infolge der Verlegung von öffentlichen Straßen der jeweilige rechtsträger oder Eigentümer dieser Straße.

 

Die Bestimmung des Paragraphen 17 Absatz 4 der strassenverordnung bleiben hiervon unberührt.

 

Paragraph 26

 

eine Kreuzung ist dann beseitigt Komma wenn alle technisch schen Bestandteile entfernt der bahnkörper Komma die Gräben usw der durchgehenden Strecke der Bahn angepasst sind und die auf die Strecke weisen der öffentliche Straße soweit dem anschließenden Gelände angeglichen wurde dass das überqueren der gleisanlagen nicht mehr möglich ist Punkt

 

zu Paragraph 21 des strassenverordnung

 

Paragraph 27

 

Anlagen des ruhenden Verkehrs sind insbesondere

  • parkspuren comma
  • parkstreifen comma
  • Parkplätze comma
  • parkbauten (parkgaragen, Paletten, mehr geschossige hoch und tiefbauten) Punkt

 

Paragraph 28

 

  • Die Verantwortung der Auftraggeber bei neuanlagen sowie der rechtsträger oder genossenschaftlichen Eigentümer bei rekonstruktionsmaßnahmen an gebäuden oder baulichen Anlagen des Wohnungs, Gesellschaft oder industriebaues sowie der Erholung und Touristik für die Planung und Errichtung der Anlagen des ruhenden Verkehrs beinhaltet
    • Die Ermittlung des stellplatzbedarfs comma
    • den Nachweis der Deckung des stellplatzbedarfs für den Zeitraum bis 5 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Standort, Art und Kapazität für den prognosezeitraum,
    • die Errichtung der Anlagen des ruhenden Verkehrs entsprechend den festlegungen der staatsorgane.
  • bei bestehenden gebäuden oder baulichen Anlagen des Wohnungs, gesellschafts oder industriebauers sowie der Erholung und Touristik, für die keine rekonstruktionsmaßnahmen gemäß Absatz 1 vorgesehen sind, haben die rechtsträger oder genossenschaftlichen Eigentümer bei der Ermittlung des stellplatzbedarfs auf Anforderung der örtlichen Räte mitzuwirken.
  • Liegt für komplexe Baumaßnahmen der Auftraggeber noch nicht fest Komma sind die planungs Organe des städtebaus für die Krupp Ermittlung des stellplatzbedarfs sowie für die Abstimmung mit den zuständigen Organen der verkehrsplanung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst auch im Rahmen städtebaulicher Planung zu erarbeitende parkraum Konzeption für bereits bebaute Gebiete.
  • Zu den auftraggebern gemäß Absatz 1 gehören nicht künftige Eigentümer von eigenheimen sowie erholungsbauten Komma die den persönlichen Bedarf dienen.

 

Paragraph 29

 

können die rechtsträger oder genossenschaftlichen Eigentümer den ermittelten stellplatzbedarf auf denen sich in ihrer rechtsträgerschaft comma in ihrem Eigentum oder ihrer Nutzung befindlichen grundstücken nicht oder nur zum Teil decken comma legt der Rat der Stadt beziehungsweise Gemeinde in Übereinstimmung mit der städtebaulichen Planung und verkehrsplanung festkomma

  • welcher Anteil vom rechtsträger oder genossenschaftlichen Eigentümer auf dem ihm zur Verfügung stehenden grundstücken zu decken ist,
  • wie die bedarfsdeckung des verbleibenden teils bzw in den Fällen Komma in denen rechtsträger oder genossenschaftlichen eigentümern nachweislich zur bedarfsdeckung nicht in der Lage sind, erfolgen soll.

 

Paragraph 30

 

diese durchführungsbestimmungen tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.

 

Berlin Komma den 22. August 1974

 

Der Minister für verkehrswesen

 

Arndt